In der Regel müssen Kraftfahrer alle zwei Jahre mit ihrem Auto zur Hauptuntersuchung (HU). Bei Neuwagen ist erst nach drei Jahren die erste Untersuchung dieser Art fällig. Gleichzeitig erfolgt eine Abgasuntersuchung (AU). Aufwand und Gesamtkosten hängen maßgeblich vom Zustand des Fahrzeugs ab. Ist der Pkw intakt, dann sind nur die Prüf- und Plakettenkosten zu zahlen. Sind größere Reparaturen wie zum Beispiel an den Bremsen, der Lenkung oder dem Getriebe notwendig, dann sind schnell vierstellige Beträge zu zahlen.
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